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Senat

Der Senat der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe ist u.a. zuständig für

  • Vorschläge zur Bestimmung des/der Rektors/in,
  • die Wahl der Prorektoren,
  • die Wahl der Kommissionen,
  • den Erlass und die Änderungen von Ordnungen der Hochschule im Einvernehmen mit dem Träger der Hochschule.

Gemäß der Grundordnung der Hochschule besteht der Senat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die die vier Mitgliedergruppen - Professoren, Studierende, akademische und weitere Mitarbeiter - in unterschiedlicher Stärke vertreten. Weitere Mitglieder des Senats ohne Stimmrecht sind der/die Rektor/in, die Prorektoren, der/die Kanzler/in und die Gleichstellungsbeauftragte.

Die derzeit stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:

Mitgliedergruppe

Sitze

Ordentliche Mitglieder

  Hochschullehrer/innen

6

  Prof. Dr. Marwan Hamdan

  Prof. Dr. Dirk Neuhaus

  Prof. Dr. Anne Böhm-Dries

  Prof. Dr. Frank Bulthaupt

  Prof. Dr. Thomas Köster

  Prof. Dr. Susanne Kruse 

  Akademische Mitarbeiter/innen

1

  Alexandra Düren

  Dr. Jens Hunstock

  Studierende

2

  Kerstin Leibig

  Marc Jäger

  Weitere Mitarbeiter/innen

1

  Monika Dievernich

Die Amtszeit der Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.