|
|
 |
Erbrachte Studienleistungen anderer Hochschulen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt werden kann. Studienleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe entsprechen. Dabei wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorgenommen. Bei der Anrechnung von Studienleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, werden die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen zugrunde gelegt. Anträge zur Anrechnung von Studienleistungen sind zu richten an den Prüfungsausschuss der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. | |
|
|